Verwaltung und Politik

Die Republik Indien wird gemäß der Bestimmungen der 1949 angenommenen und seither häufig überarbeiteten Verfassung regiert. Die Verfassung enthält zahlreiche Merkmale der konstitutionellen Systeme westlicher Demokratien.
Gemäß der Verfassung handelt es sich bei Indien um eine souveräne, demokratische Republik innerhalb des Commonwealth. Das Land weist eine bundesstaatliche Struktur auf; die Unionsterritorien werden zentral verwaltet. Gegenwärtig gibt es 25 Bundesstaaten und sieben Unionsterritorien.

Exekutive Legislative Judikative
 Träger der Exekutive und Staatsoberhaupt ist der Präsident. Die Rolle des Präsidenten innerhalb der Regierung beschränkt sich jedoch größtenteils auf zeremonielle Aufgaben; die tatsächliche Macht liegt bei einem dem Parlament verantwortlichen Ministerrat. Das Parlament besteht aus dem Oberhaus (Rajya Sabha) und dem Unterhaus (Lok Sabha). Der Präsident wird von einem Gremium gewählt, das sich aus Abgeordneten des Bundesparlaments und der Parlamente der Einzelstaaten zusammensetzt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre; er kann beliebig oft wieder gewählt werden. Die Abstimmung im Wahlmännergremium ist äußerst kompliziert. Dem Ministerrat bzw. Kabinett steht der Premierminister vor, der formal vom Präsidenten ernannt wird. Jeder Minister ist für eine Verwaltungsabteilung der Zentralregierung verantwortlich. In vielerlei Hinsicht ist das indische Kabinettsystem mit dem britischen identisch. Gemäß der Verfassung liegt die Legislative beim Parlament, das aus zwei Kammern besteht: der Lok Sabha und der Rajya Sabha. Die Lok Sabha setzt sich aus 543 in allgemeinen und direkten Wahlen gewählten Mitgliedern zusammen, die um zwei vom Präsidenten ernannte Vertreter der angloindischen Minderheit ergänzt werden. Bestimmten Kasten und Stämmen sind jeweils 70 bzw. 41 Sitze in der Lok Sabha vorbehalten. Die Amtszeit der Mitglieder der Lok Sabha umfasst in der Regel eine Legislaturperiode von fünf Jahren. Die Kammer kann jedoch nach dem Scheitern wichtiger Gesetzesvorlagen auf Antrag der Exekutive vorzeitig aufgelöst werden. Die Rajya Sabha besteht aus bis zu 245 Mitgliedern. Bis auf zwölf vom Präsidenten ernannte Mitglieder werden sämtliche anderen von den Abgeordneten der Parlamente der Einzelstaaten gewählt. Bei der Rajya Sabha handelt es sich um eine permanente Einrichtung; die Amtszeit jeweils eines Drittels der Mitglieder endet nach zwei Jahren.
Die Regierungsform der Einzelstaaten entspricht in etwa derjenigen der Zentralregierung. Das Oberhaupt eines Staates ist der vom indischen Staatspräsidenten auf fünf Jahre ernannte Gouverneur. In den Staaten Bihar, Jammu and Kashmir, Karnataka, Maharashtra und Uttar Pradesh werden aus zwei Kammern bestehende gesetzgebende Versammlungen und Räte gewählt; in den übrigen Staaten bestehen die gesetzgebenden Versammlungen aus einer Kammer. Von den insgesamt 4 061 Sitzen in den gesetzgebenden Versammlungen sind 557 bestimmten Kasten und 527 bestimmten Stämmen vorbehalten.
Verantwortung für die Legislative haben in Indien drei Gruppen bzw. Listen: Liste 1 umfasst 97 Bereiche (z. B. Verteidigung, Außenpolitik, Kommunikation, Währung, Bankwesen und Zölle), die unter der ausschließlichen Jurisdiktion des Bundesparlaments stehen. Liste 2 umfasst 66 Bereiche (etwa Polizei und Öffentliche Ordnung, Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft und Kommunalverwaltung), die ausschließlich in die Zuständigkeit der einzelstaatlichen Parlamente fallen. Die 47 Bereiche der Liste 3 (z B. Wirtschafts- und Sozialplanung, Gewerkschaften und Preiskontrollen) fallen sowohl in die Zuständigkeit des Bundes als auch der Einzelstaaten.
Die judikative Gewalt wird in Indien über ein System nationaler Gerichte ausgeübt, die auf der Basis der Bundes- und Landesgesetze Recht sprechen. Zwar werden sämtliche Richter von der Exekutive ernannt, jedoch sind einige Vorkehrungen getroffen worden, um ihre Unabhängigkeit sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die Vorschrift, dass ein Richter nur mit Zweidrittelmehrheit des Bundesparlaments abgewählt werden kann. Das höchste Gericht ist der aus bis zu 17 Mitgliedern bestehende Oberste Gerichtshof. Dem untergeordnet sind die Ober- und Untergerichte in den jeweiligen Einzelstaaten. 

 Kommunalverwaltung
Städtische Bezirke unterliegen der Zuständigkeit zahlreicher Verwaltungsbehörden, die sich um Straßenbau, Wasserversorgung, Abwassersystem und sanitäre Einrichtungen, Impfprogramme und das Schulwesen kümmern. Die Beamten werden direkt gewählt und über die Erhebung von Vermögenssteuern, Kraftfahrzeugsteuern und andere Abgaben finanziert.
In ländlichen Bezirken existiert der panchayati raj; darunter versteht man ein traditionelles, dreischichtiges Rätesystem, das auf Dorf-, Block- und Bezirksebene tätig ist. Die direkt vom und aus dem Volk gewählten Panchayats sind verantwortlich für Gesundheitsfürsorge, Unterstützung von Müttern und Kindern, landwirtschaftliche Produktion, Industrialisierung ländlicher Gebiete, Weideland, Gemeindestraßen sowie Wassertanks und Brunnen.

 Verteidigung
Sämtliche Abteilungen der indischen Streitkräfte bestehen ausschließlich aus Freiwilligen. Die Stärke des Heeres beträgt etwa 1,3 Millionen Soldaten. Die Marine umfasst 55 000 Mann, die Luftwaffe 110 000 Mann (mehr als 700 Kampfflugzeuge). Indien besitzt eine der größten Streitmächte der Erde. Das indische Militär mischt sich traditionell nicht in die Innenpolitik ein; es gab nie einen Staatsstreich.